Das fünfte Geschoss ist durch die Außenfassade bedingt fensterlos. Die Ornamentik der Fassade erlaubt keinen architektonisch relevanten Eingriff.
Mit hinter der Balustrade liegenden Oberlichten, der Öffnung von kleinen Ovalen, die Bestandteil der Fassadenornamente sind, wie auch durch großzügige Atelierverglasung zur Hofseite wird versucht die Nachteile der großteils geschlossenen Außenwand entgegenzuwirken, ohne das äußere Erscheinungsbild zu verändern.
Im Dachgeschoss ist Belichtung und Ausblick kein Thema. Die Büroflächen sind rundum belichtet. Zum Innenhof setzt sich die Atelierverglasung fort. Die inneren Bereiche, wie Nassräume, WC-Anlagen und Erschließungswege werden mit Minimalhöhen vorgeschlagen, wodurch eine Senkung der darüber befindlichen Decke der Empore möglich wird und die Gesamthöhe des Dachausbau somit entsprechen reduziert werden kann.
Die im Mittelbereich abgesenkte Decke ist dem Dachgeschoss als Empore zugeordnet. Die Belichtung erfolgt über die verglasten Stirnseiten des raumabschließenden Tonnendaches mit Aussicht auf die Dachlandschaft.
In Verlängerung des bestehenden Stiegenhauses wird der Treppenlauf zum Dachgeschoss gewendelt fortgesetzt, die Erschließung der Empore erfolgt über eine geradläufige Treppe außerhalb des Stiegenhauskerns. Der bestehende Lift soll erneuert, und behindertengerecht bis in das Dachgeschoss/ die Empore geführt werden.